Radio Oberland - So klingt der Süden
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Radio Oberland:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stand: November 2003

1.
Jeder Auftrag gilt als Festauftrag. Die Sendezeiten werden innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Zeitrahmens durch RO festgelegt. Sie werden grundsätzlich wechselnd über den Tag verteilt. Sind im Auftragsformular Sendezeiten innerhalb der Prime-Time festgeschrieben, so gelten diese Zeiten als Wunsch des Kunden, der nach Möglichkeit berücksichtigt wird. Die von RO vorgesehenen Sendezeiten werden dann dem Kunden mitgeteilt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2.
RO behält sich vor, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich RO vor, Werbedurchsagen wegen ihrer Herkunft oder ihres Inhaltes oder der technischen Form zurückzuweisen. Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Ansprüche des Kunden können sich hieraus nur im Hinblick auf Rückzahlung bereits bezahlter Einschaltungen ergeben, soweit diese noch nicht gesendet sind. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Ausfall einer Werbesendung etwa durch höhere Gewalt, Streik oder andere Vorkommnisse wird die Sendung zu einem anderen Zeitpunkt ausgestrahlt. Bei Unmöglichkeit hat der Auftraggeber keine über die Rückzahlung der noch nicht gesendeten Werbung hinausgehenden Ansprüche.

3.
Kosten für Sonderwünsche in der Gestaltung oder für Änderungen von bereits bestehenden Durchsagen trägt der Auftraggeber. Musik, Gesang, etwaige Geräuschkulissen usw. werden, soweit sie Bestandteil der Werbedurchsage sind, in die Ausstrahlungszeit mit eingerechnet. Die im Zusammenhang mit Werbeschaltungen des Kunden evtl. anfallende "GEMA"- bzw. "GLV"-Gebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.
Verbundwerbungen bedürfen der Genehmigung durch RO. Sie können auch ohne Nennung von Gründen abgelehnt werden. Genehmigte Verbundwerbungen unterliegen Sondervereinbarungen. Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.

5.
Der Auftraggeber übernimmt die volle Haftung für den Inhalt seiner Werbeeinschaltungen und stellt RO bzw. die Programm-anbieter ausdrücklich von Ansprüchen Dritter, insbesondere in urheberrechtlichen und wettbewerblichen Fragen, frei. Bei von RO für den Kunden produzierten Werbeeinschaltungen verbleibt des Urheber- und Senderecht bei RO.

6.
Bei Vorliegen von Mängeln, die RO zu vertreten hat und den Zweck der Werbedurchsage nicht nur unerheblich beeinträchtigen, wird RO die Ausstrahlung wiederholen. Darüber hinausgehende Ansprüche jeder Art sind ausgeschlossen.

7.
Bei fernmündlich oder fernschriftlich übermittelten Aufträgen oder Texten trägt der Auftraggeber das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler.

8.
Der Awftraggeber verpflichtet sich, die Tonträger rechtzeitig vor Annahmeschluss (grundsätzlich 7 Tage vor dem ersten Sendetermin), RO zur Verfügung zu stellen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht oder nur unvollständig nach oder haben die Tonträger nicht die notwendige Qualität, so berührt das nicht die Zahlungsverpflichtung.

9.
Zahlungsbedingungen: Es werden Monatrechnungen im Voraus erstellt, die sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig sind. Bei Zahlungseingang vor der ersten Sendeausstrahlung des jeweiligen Fakturierungszeitraums werden 2 % Skonto gewährt. Bei Zahlungsverzug wird die weitere Durchführung des Auftrages zurückgestellt, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entstehen kann. Der Auftraggeber wird dadurch nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen bezüglich des Gesamtauftrages entbunden und haftet weiter für jeden Schaden. Liefert der Auftraggeber den benötigten Werbespot nicht oder nicht rechtzeitig, oder genehmigt er einen von RO produzierten Werbespot nicht, ist er trotzdem zur Zahlung der bestellten Werbung verpflichtet.

10.
RO haftet bei zugesicherten Eigenschaften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Repräsentanten und Vertreter. Außer bei Vorsatz beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des Auftragsentgeltes für die jeweils betroffene Werbeeinschaltung.

11.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Garmisch-Partenkirchen.