1.9 : Ab heute kann Hebammen-Prämie beantragt werden
Ab heute können Hebammen im Oberland eine Niederlassungsprämie von einmalig 5000€ beantragen. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Niederlassung und Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit ab dem 1. September. Die Regelung gilt für ganz Bayern. Für das Erhalten des Geldes muss eine Hebamme den Nachweis ihrer Berufserlaubnis vorzeigen und die Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zur Gründung einer Niederlassung nachweisen.