Amtsgericht in Weilheim entscheidet gegen Maskenpflicht an Schule

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13.04.2021

Ein Familiengericht in Weilheim hat ein Kind von der Maskenpflicht in seiner Schule befreit. In dem Beschluss ordnete das Gericht an, dass die Schulleitung dem Kind nicht mehr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände vorschreiben darf. Wie eine Sprecherin des Gerichtes mitteilte, gelte die Entscheidung allerdings nur für diesen Einzelfall. Geklagt hatten die Eltern des Kindes. Das Verfahren wurde vor einer Familienrichterin geführt, die über eine mögliche Kindeswohlgefährdung durch die Masken zu entscheiden hatte. Dies sah das Gericht durch die an der Realschule geltenden Corona-Vorschriften als gegeben an. Grundsätzlich wird durch die Gerichtsentscheidung aber nicht die entsprechende Verordnung gekippt.

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