Amtsgericht Weilheim: Keine Wohnungskündigung wegen Internet-Diensten

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10.12.2020

Das Anbieten von Domina-Diensten im Internet, ist kein Grund für eine Wohnungskündigung. Das hat das Amtgericht Weilheim entschieden. Ein Vermieter im Landkreis Weilheim-Schongau wollte eine Mieterin aus ihrer Wohnung werfen, weil sie Sex-Dienste im Internet anbot. Ob sie jedoch auch Besuch in der Wohnung empfing, das konnte nicht bewiesen werden. Auch eine Abmahnung durch den Vermieter im Vorfeld sei nicht erfolgt. Seine Klage wurde zurückgewiesen.

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Amtsgericht Urteil Weilheim
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