Dauercamper vom Starnberger See will vor das Oberlandesgericht ziehen

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23.02.2021

Ein Dauercamper vom Starnberger See kämpft derzeit vor Gericht gegen die Kündigung seiner Parzelle. Er beruft sich dabei auf den Mieterschutz und sieht damit den Wohnwagen als Wohnung an. Das Landgericht München hat dem aber eine Absage erteilt. Demnach habe der Mann nur eine Fläche gemietet. Unter einem Wohnraum verstehe man zudem einen Raum mit Boden, Wänden und einem Dach. Mit diesem Urteil ist der Streit jedoch nicht beendet. Der Mann hat Berufung eingelegt und zieht nun vor das Oberlandesgericht München.

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