Ein Jahr Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung
Im August letzten Jahres kam es auf der A95 im Bereich Iffeldorf zu einem tödlichen Unfall – gestern hat das Amtsgericht Weilheim den Angeklagten wegen Fahrlässiger Tötung verurteilt. Ein Jahr mit vier Jahren Bewährung bekam der 52-Jährige Unfallverursacher. Der Bankkaufmann soll das Opfer auf der rechten Fahrspur überholt und so den Unfall verursacht haben. Dabei wurde der Fahrer des anderen Fahrzeugs getötet und die Beifahrerin verletzt.