Farchanter zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt

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02.06.2021

Eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Die hat das Münchner Landgericht gegen einen Farchanter verhängt. Der 39-Jährige soll im Zeitraum zwischen 2019 und 2020 in sechs Fällen Kinder sexuell Missbraucht haben. Er soll sich dabei in einer gemeinsamen Familienwohnung an seinen Stieftöchtern vergangen haben. Diese waren zum Tatzeitpunkt unter 14 Jahre alt. Ihm wurde außerdem vorsätzliche Körperverletzung in zwei Fällen zur Last gelegt. Das Urteil ist gestern gefallen.

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Urteil Farchant Missbrauch
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