Karwendelbahn AG: Gericht untersagt Äußerungen gegenüber Journalisten
Lesedauer < 1 Minute
30.04.2021
Der Streit zwischen der Karwendelbahn AG und der Marktgemeinde Mittenwald ist um ein Kapitel reicher. Das Landgericht München hat Äußerungen des Unternehmens gegenüber einem Journalisten jetzt untersagt. Die Karwendelbahn AG bezeichnete den Zeitungs-Redakteur nach einem Artikel im Müchner Merkur im Jahr 2015 als „Adolf Hornsteiners Propagandaminister Goebbels“. Diese Formulierung überschreite die Grenze der Schmähkritik und greife massiv in die Persönlichkeitsrechte ein, so die Richter. Das Gericht verurteilte das Unternehmen zur Zahlung einer Geldstrafe.
Weitere Artikel