Keine 3G-Regelung im Peitinger Wellenfreibad
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24.08.2021
Im Landkreis Weilheim-Schongau gilt inzwischen in vielen Bereichen die sogenannte 3G-Regel. Das bedeutet, dass Besucher geimpft, genesen oder negativ getestet sein müssen. Nicht von dieser Regelung betroffen ist aber das Wellenfreibad in Peiting. Wie Bürgermeister Peter Ostenrieder gegenüber Radio Oberland mitteilt, kann durch die Sperrung der Innen-Umkleiden und -Duschen darauf verzichtet werden. Grund ist, dass das Bad dadurch als „komplette Freiluft-Freizeitanlage“ eingestuft wird – und für diese gilt keine Nachweispflicht. Noch bis voraussichtlich Mitte September können bis zu 1400 Gäste gleichzeitig das Bad besuchen.
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