Keine wöchentliche Corona-Testpflicht mehr für Grenzpendler

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25.11.2020

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die wöchentliche Corona-Testpflicht für Grenzgänger aufgehoben. Für Personen, die aus einem Risikogebiet kommen und regelmäßig zum Arbeiten nach Bayern müssen, ist es ab sofort nicht mehr verpflichtend sich einmal in der Woche auf das Virus testen zu lassen. Laut Senat wäre so eine Testpflicht unverhältnismäßig. Grenzpendler, die beispielsweise ihren Wohnsitz in Tirol haben und im Oberland arbeiten, sind nun von einer Testpflicht ausgenommen.

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