Krankenhäuser im Oberland müssen Operationen aufschieben

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18.11.2021

Es droht der Kollaps der Intensivstationen. Auch hier im Oberland. Deswegen hat die oberbayerische Regierung alle Covid-19-Schwerpunktkrankenhäuser dazu verpflichtet, von sämtlichen stationären Behandlungen abzusehen, die unter medizinischen Aspekten aufschiebbar sind. Dazu gehören beispielsweise orthopädische Eingriffe wie Knie- oder Hüftoperationen bei Gelenkverschleiß. Zu den Schwerpunktkrankenhäusern zählen im Oberland unteranderem das UKM Murnau, die Krankenhäuser Schongau und Weilheim und das Klinikum Garmisch-Partenkirchen. Diese Anordnung gilt bis einschließlich 10. Januar 2022. In ganz Bayern sind die Intensivbetten zu 91,2% ausgelastet.

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