Kulturförderung im Landkreis STA
Bis Ende Oktober können im Landkreis Starnberg Anträge auf Kulturförderung gestellt werden. Voraussetzung für so eine Unterstützung durch den Landkreis ist das Vorliegen einer überörtlichen kulturellen Bedeutung. Bei der Entscheidungen über eine Förderung werden dabei Aspekte, wie die Bereicherung der kulturellen Vielfalt, Besucherzahlen oder die Jugendförderung betrachtet. Auch Maßnahmen, die die Integration von Menschen mit Behinderung ermöglichen, werden berücksichtig. Das Antragsformular ist auf der Internetseite des Landkreises Starnberg abrufbar.