Kurioser Fall aus Sindelsdorf landet heute vor dem Landgericht
Das Landgericht München muss sich heute mit einem kuriosen Fall aus dem Oberland beschäftigen. Es geht um ehrverletzende Äußerungen. Geklagt hat ein Jäger aus Sindelsdorf. Er verlangt vom Besitzer des Reviers, in dem er unterwegs ist, dass dieser bestimmte Aussagen unterlässt. Hintergrund ist ein Jagdessen, bei dem der Angeklagte geäußert haben soll, dass die Lockmittel der Wildtiere, sogenannte Kirrungen, die Handschrift des Sindelsdorfers trügen. Das verletze ihn in seiner Ehre, so der Kläger. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hatte die Klage abgewiesen – nun also die Berufungsverhandlung.