Landratsamt GAP: Gewerblicher Verleih von Sportgeräten verboten
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05.02.2021
Schlittenfahren, Schneeschuhwandern und Langlaufen war in den letzten Wochen ein sehr beliebter Zeitvertreib im Lockdown. Wer entsprechendes Equipment nicht hat, der musste sich das unter Umständen ausleihen. Jetzt weist das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen nochmals darauf hin, dass der gewerbliche Verleih von Sportgeräten verboten ist. Grund ist die Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, nach der Freizeitaktivitäten gewerblich weder unter freiem Himmel, noch in geschlossenen Räumen angeboten werden dürfen. Deswegen ist auch weiterhin der Betrieb von Skiliften, sowie die Öffnung von Skischulen untersagt.
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