Maskenpflicht im Landkreis STA bei schulischen Angeboten

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21.08.2021

Weil die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Starnberg an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 25 lag, gilt ab heute für Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe wieder die Maskenpflicht. Die Regelung ist vom kommenden Montag an relevant und gilt auch für schulische Angebote in den Ferien, wie beispielsweise die sogenannte Sommerschule, oder an Schulen wo der Unterricht bereits begonnen hat. Schüler der 1. bis 4. Klasse sowie deren Lehrkräfte sind von der Regelung nicht betroffen.

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Starnberg
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