Peiting: Auch zweites Bürgerbegehren gegen neuen Baumarkt nicht zulässig

Lesedauer < 1 Minute
02.12.2020

Aufgrund eines inhaltlichen als auch eines Formfehlers, wurde gestern Abend, vom Peitinger Marktgemeinderat, ein Bürgerbegehren zum zweiten Mal als unzulässig erklärt. Die Initiatoren hatten beabsichtigt, einen Bürgerentscheid über den Stopp eines großen Baumarktprojekts in Peiting zu erreichen. Es wurden zwar 932 Unterschriften gesammelt, aber die Anforderungen an ein Bürgerbegehren sind sowohl inhaltlich als auch formal sehr hoch, wie Bürgermeister Peter Ostenrieder gegenüber Radio Oberland erklärte. Das Angebot, sich von der Verwaltung im Vorfeld beraten zu lassen, wäre weder von den Initiatoren noch von deren Anwalt wahrgenommen worden. Die Bauleitplanung für den neuen Baumarkt wird nun weiter voranschreiten, der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan, der noch vor einer Woche von der Sitzungsliste gestrichen wurde, wird nun am 8. Dezember behandelt.

Themen
Peiting Bürgerbegehren Bürgermeister Marktgemeinderat
Teilen
Weitere Artikel
Veranstaltungen im Oberland