Pöcking: Nach Fahrt in Menschenmenge: Angeklagter legt Revision ein

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09.04.2021

Fünfeinhalb Jahre Gefängnis. So lautete das Urteil gegen den 44-jährigen Pöckinger, der im Mai 2020 in eine Menschengruppe gerast sein soll. Jetzt hat die Verteidigung Revision eingelegt. Das hat eine Sprecherin des Landgerichts gegenüber Radio Oberland bestätigt. Über die Revision entscheidet jetzt der Bundesverwaltungsgerichtshof in Karlsruhe. Der 44-jährige soll vor rund einem Jahr in eine Menschengruppe gefahren sein. Die Staatsanwaltschaft ging von einer Beziehungstat aus. Unter den Opfern waren nämlich auch seine damalige Freundin, sowie deren kleines Kind.

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