Rechtsstreit um Unfall in Tutzinger Hütte beendet

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18.12.2020

Vor über einem Jahr hatte das Landgericht in München ein Urteil im Fall eines verunglückten Gastes der „Tutzinger Hütte“ bei Benediktbeuren gesprochen. Nachdem aber alle Beteiligten Revision eingelegt hatten, ging es im Juli vor dem Oberlandesgericht weiter. Nun haben sich beide Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Dem Mann kommt hierbei eine Mitschuld zu. Der Wanderer hatte gegen den Hüttenwirt und den DAV geklagt, nachdem er 2016 stark alkoholisiert aus dem ersten Stock der Hütte gefallen war. Er hatte eine Tür verwechselt und war eine ungesicherte Plattform hinabgestürzt. Seitdem ist der Münchner querschnittsgelähmt und arbeitsunfähig. Welche Beträge zu zahlen sind, wird aktuell außergerichtlich geklärt. Damit ist der Rechtsstreit nach über 4 Jahren beendet.

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