STA: Anwalt geht gerichtlich gegen gesperrte Stege vor
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28.04.2021
Zu den Corona-Regeln im Landkreis Starnberg gehört auch, dass die Stege am Starnberger See gesperrt sind. Dagegen ist ein Anwalt nun vor dem Münchner Verwaltungsgericht vorgegangen, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Die Maßnahme des Landratsames sei rechtswidrig und schikanös, heißt es im Eilantrag, den der Anwalt jetzt wie angekündigt eingereicht hat. Im Freien bestehe kein relevantes Ansteckungsrisiko. Aus genau diesem Grund hatte jedoch die Kreisbehörde die Stege Ende Februar gesperrt, nachdem dort an einem Wochenende Hunderte saßen.
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