Stallpflicht wegen Geflügelpest im Oberland weitesgehend aufgehoben

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28.04.2021

Die bayernweite Stallpflicht zur Prävention der Geflügelpest ist aufgehoben worden. Laut Ministerium für Umwelt sind die Zahlen im Ansteckungsgeschehen bei Wildvögeln rückläufig. Nur bei örtlichem Auftreten von neuen Fällen gilt eine begrenzte Aufstallungspflicht. Trotzdem wird weiterhin ein Wildvogelmonitoring betrieben, um eine erneute Ausbreitung zu verhindern. Zuletzt hatten die Landkreise Landsberg am Lech, Starnberg und Weilheim-Schongau, sowie Garmisch-Partenkirchen Allgemeinverfügungen zur Stallpflicht angeordnet, nachdem sich die Geflügelpest auch im Oberland ausgebreitet hatte.

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