Starnberg lockert ab morgen weiter

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23.05.2021

Im Landkreis Starnberg gelten ab morgen weitere Lockerungen, nachdem die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 50 liegt. Bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben ist keine Terminvereinbarung mehr erforderlich, auch die Erhebung der Kontaktdaten entfällt. Für Außengastronomie, bestimmte Kulturstätten und Freizeiteinrichtungen sowie den Sport entfällt die Testpflicht. Kindertageseinrichtungen können wieder im Regelbetrieb öffnen. Keine Änderungen ergeben sich bezüglich der allgemeinen Kontaktbeschränkungen (weiterhin maximal zwei Hausstände mit fünf Personen über 14 Jahren, soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist).

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