Starnberger Landratsamt erklärt die Regeln für Silvester

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30.12.2020

Silvester-Feuerwerk an der Seepromenade in Starnberg: Diese Bilder kennt man vom Jahreswechsel. Dieses Jahr wird es die aber nicht geben. Das Landratsamt Starnberg hat jetzt noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Lockdown auch für die letzte Nacht des Jahres gilt. Das Verlassen der Wohnung zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens ist also auch an Silvester nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. „Dazu gehört gerade nicht das Verlassen der Wohnung für das Feuerwerk nach 21 Uhr“, betont das Landratsamt. Damit es auch wirklich keine Missverständnisse gibt, hat das Landratsamt zusätzlich noch eine Allgemeinverfügung erlassen. Danach ist das Mitführen oder Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen an folgenden Plätzen und Anlagen ausdrücklich untersagt:

In der Stadt Starnberg:
Am Kirchplatz, sowie entlang der Seepromenade Starnberg beginnend ab Zugang zur Promenade (Seepromenade 2) bis zum Bucentaurpark. Im Erholungsgebiet Percha / Kempfenhausen ab der Nepomuk-Brücke inclusive des Parkplatzes bis zum Seehang. Im Bereich des Schlossparks, zwischen St. Josefs-Kirche und dem Schloss Starnberg sowie dem Vorplatz der Schlossberghalle.

In der Gemeinde Herrsching:
Entlang der Seepromenade Herrsching beginnend ab dem Bereich vor der Wasserwachtstation, Richtung Seespitz bis zum Sportplatz an der Rieder Straße einschließlich des dortigen Parkplatzes

In der Gemeinde Andechs:
Im Bereich des Klosters Andechs einschließlich des dortigen Parkplatzes

An allen S-Bahnhöfen des Landkreises Starnberg und ihren Vorplätzen

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