Streit um Seeanbindung in Starnberg - Stadt legt Berufung ein
Im Streit rund um die Seeanbindung des Bahnhofs in Starnberg hatte die Stadt schon die erste Niederlage kassiert, jetzt aber Berufung eingelegt. Das Landgericht in München hatte die Kommune Anfang des Monats zu einer Zahlung von fast 188.000 Euro verurteilt. Und zwar an den Rechtsanwalt, der im Jahr 2017 für die Stadt ein Gutachten zu den juristischen Folgen der Auslaufenden Bahnverträge angefertigt hatte. Außerdem war er mit einer Antragsschrift für ein Mediationsverfahren beauftragt. Über die Höhe des Honorars war aber anschließend Streit ausgebrochen. Jetzt geht es also in die nächste Runde.