Tirol-Pendler brauchen ab Mittwoch Bescheinigung vom Landratsamt

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15.02.2021

Seit gestern wird an der Grenze zu Tirol strenger kontrolliert. Ab Mittwoch gibt es erneut eine Änderung der Regeln. Pendler aus systemrelevanten Berufen müssen ab dann, neben einem negativen Corona Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, zusätzlich eine Bescheinigung des Landratsamtes am Sitz des Arbeitgebers vorweisen können. Eine Bescheinigung der Arbeitsstelle reicht dann nicht mehr aus. Deswegen werden die Unternehmen gebeten, die Mitarbeiter mit Wohnsitz in Tirol, beim entsprechenden Landratsamt zu melden.

Weitere Informationen zum jeweiligen Landratsamt/Landkreis:

Weilheim-Schongau:
https://www.weilheim-schongau.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/pressemitteilung-nr-422021/

Garmisch-Partenkirchen:
https://www.lra-gap.de/de/aktuelles/d/uid-e5d7824e-1f33-d858-e603-5c1cbe7e2c03.html

Bad Tölz-Wolfratshausen:
https://www.lra-toelz.de/pressemitteilungen

Starnberg:
https://www.lk-starnberg.de/berufspendler

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