Urteil gegen 44-jährigen Tutzinger gefallen

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26.11.2021

Zwei Jahre auf Bewährung – so lautet das Urteil gegen einen Mann aus Tutzing. Das Münchner Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 44-Jährige unerlaubt Drogen eingeführt hat. Unter anderem Marihuana, Amphetamin und Ecstasy Tabletten. Ein Teil der Drogen waren dem Urteil zufolge für den Eigenkonsum bestimmt, ein Teil sollte verkauft werden.

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Tutzing
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