Verstärkeramt in Kochel darf weiter abgerissen werden

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25.11.2020

Ein paar Löcher waren schon in der Fassade des denkmalgeschützten Verstärkeramts in Kochel, jetzt darf es weiter und damit komplett abgerissen werden. Das hat der bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden. Die Klage eines Architekten gegen den Abriss durch die Gemeinde, wurde abgelehnt. In seiner umfassenden Prüfung kommt der Verfassungsgerichtshof zum eindeutigen Ergebnis, dass diese kommunale Satzung nicht in einem offensichtlichen und schwerwiegenden Widerspruch zum Bundesrecht steht, nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt und auch die Gemeinde im Aufstellungsverfahren nicht gegen das Willkürverbot verstoßen hat, heißt es in einer Mitteilung der Gemeinde.

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Kochel
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