Weitere Corona-Einschränkungen ab Montag für Landkreise Starnberg und Landsberg
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28.08.2021
Weil im Landkreis Starnberg die 7-Tage-Inzidenz den dritten Tag in Folge über 50 liegt, gelten ab kommenden Montag weitere Einschränkungen. Das gilt sowohl für die
allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie öffentliche und private Veranstaltungen. Außerdem betrifft es die Maskenpflicht in Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen.
Im Landkreis Landsberg liegt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 35. Ab Montag gilt deshalb die sogenannte 3-G-Regel. In geschlossenen Räumen haben größtenteils diejenigen Zutritt, die geimpft, genesenen oder getestet sind.
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