WOR: Golfanlage soll öffnen

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27.02.2021

Ein Golfplatzbetreiber aus Wolfratshausen möchte am heutigen Samstag seine Anlage, entgegen behördlicher Vorgaben, wieder öffnen. Der Mann riskiere damit zwar einen Bußgeldbescheid, sieht aber das Recht auf seiner Seite. Laut ihm sei die Schließung von Golfplätzen vom ersten Tag an verfassungswidrig gewesen, da Sport an der frischen Luft erlaubt sei und er u.a. für die Einhaltung der Abstände sorgen würde. Bei der Öffnung gehe es nur um die Nutzung der Grünanlagen. Die Sanitäranlagen und das Restaurant sollen geschlossen bleiben. Bereits im ersten Lockdown öffnete der Betreiber seinen Golfplatz, musste jedoch zwei Tage später auf behördlichen Bescheid wieder schließen.​

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Corona Wolfratshausen
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